
Einreise ins Vereinigte Königreich
Was es nach dem Brexit zu beachten gilt
Seit dem 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU. Für Reisende hat dies zu veränderten Bestimmungen geführt. Im Folgenden geben wir Ihnen eine kurze Übersicht darüber, was bei der Vorbereitung sowie der Einreise zu beachten ist.
1. Benötige ich ein Visum?
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen mit einer maximalen Dauer von 6 Monaten weiterhin kein Visum. Allerdings wird die Einreise zukünftig, voraussichtlich ab Ende 2024, nur noch mit einer kostenpflichtigen ETA (Electronic Travel Authorisation) möglich sein.
2. Welche Dokumente benötige ich?
Die Einreise ist nur noch mit gültigem Reisepass möglich. Ein Personalausweis ist nicht mehr ausreichend. Das gilt auch für Transitreisende.

3. Benötige ich einen internationalen Führerschein?
Der deutsche bzw. der EU-Führerschein wird für touristische Zwecke nach wie vor anerkannt. Ein internationaler Führerschein ist daher aktuell nicht notwendig.
4. Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird für Touristinnen und Touristen weiterhin akzeptiert, d.h. es besteht gegenüber der Krankenkasse ein Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Für Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen ist vorab die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Eine Auslandskrankenversicherung ist dennoch sinnvoll, da eine Behandlung, die über eine Notfallbehandlung hinausgeht, sowie ein Rücktransport in der Regel nicht übernommen werden.
5. Kann ich mit meinem Hund reisen?
Der Brexit hat nichts an den Einreisebestimmungen für Hunde geändert. Nach wie vor gelten folgende Regeln:
- Der Hund muss mindestens 15 Wochen alt sein.
- Der Hund muss einen Mikrochip implantiert haben.
- Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Dies ist erfüllt, sofern die Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegt oder die Folgeimpfungen in dem vom Hersteller des Impfstoffs angegebenen Zeitraum vorgenommen wurden.
- Der Hund muss in einem Zeitraum zwischen 24 und 120 Stunden vor Einreise tierärztlich gegen den Fuchsbandwurm behandelt worden sein.
- Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, in dem die Nummer des Mikrochips sowie die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vermerkt und dokumentiert sind.
- Es muss eine Erklärung ausgefüllt und mitgeführt werden, die bestätigt, dass keine Absicht besteht, den Hund im Vereinigten Königreich an einen neuen Halter zu übergeben oder zu verkaufen.
- Die Einreise muss über eine genehmigte Route erfolgen. Informationen hierzu findet man auf der Website der britischen Regierung.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Einreise für bestimmte Hundetypen sowie optisch ähnliche Hunde nicht gestattet ist. Dazu gehören:
- Pit Bull Terrier
- Japanischer Tosa
- Dogo Argentino
- Filo Brasiliero

6. Welche Zollvorschriften müssen beachtet werden?
Seit dem Brexit gelten die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer, d.h. festgelegte Freimengen für die Einfuhr von bestimmten Waren durch Privatpersonen bei Rückreise aus Drittländern. Tierische Produkte und Pflanzenteile dürfen nicht im Gepäck mitgeführt werden.
7. Gilt die EU-Fluggastrechteverordnung für Flüge ins Vereinigte Königreich?
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt den Anspruch auf Entschädigung im Falle von Flugstreichungen oder -verspätungen. Sie ist in den folgenden Fällen anwendbar:
- Der Flug startet oder landet in einem EU-Staat.
- Die Airline hat ihren Hauptsitz in einem EU-Staat.
Bei Flügen aus dem Vereinigten Königreich in ein weiteres Drittland können die Bestimmungen abweichen.
8. Fallen im Vereinigten Königreich jetzt Roaming Gebühren an?
Mobilfunkanbieter sind seit dem Brexit im Vereinigten Königreich nicht mehr an die EU-Roamingvorschriften gebunden. Es ist daher ratsam, sich vorab beim eigenen Mobilfunkanbieter über die ggf. anfallenden Gebühren zu informieren.
